Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 1.3.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
In der Sache ist zwischen den Beteiligten - im Wege eines Überprüfungsverfahrens - die Gewährung von Regelaltersrente unter Berücksichtigung von Ghetto-Beitragszeiten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto vom 20.6.2002 (ZRBG), BGBl. 2002 I S. 2074, streitig. Formal geht es um die fristgerechte Einlegung der Berufung bei Zustellung im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein.
Der am 00.00.1940 in Bershad geborene Kläger ist Verfolgter des Nationalsozialismus und lebt seit Dezember 1990 in Israel.
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