Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 29.11.2010 wird zurückgewiesen. Die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf jeweils EUR 5000,00 festgesetzt.
Streitig ist die (Teil-)Erstattung von Arbeitgeberbeiträgen zur knappschaftlichen (bergbaulichen) Rentenversicherung für den Beschäftigten N T.
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