Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.11.2010 wird zurückgewiesen. Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für März 2005.
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