LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.04.2013
L 10 P 38/12
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 10.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 P 135/10

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.04.2013 (L 10 P 38/12) - DRsp Nr. 2013/15072

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.04.2013 - Aktenzeichen L 10 P 38/12

DRsp Nr. 2013/15072

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 10.02.2012 wird zurückgewiesen. Der Beklagten werden Kosten in Höhe von 1.000 Euro auferlegt. Im Übrigen trägt die Beklagte die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist die Zahlung von Pflegegeld nach der Pflegestufe III ab Januar 2010.