LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 11.03.2009
L 11 KA 28/08
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 21.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 33 KA 157/06

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 11.03.2009 (L 11 KA 28/08) - DRsp Nr. 2009/10075

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.03.2009 - Aktenzeichen L 11 KA 28/08

DRsp Nr. 2009/10075

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.11.2007 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der als Chirurg in W niedergelassene Kläger wendet sich gegen die Festsetzung seines vertragsärztlichen Honorars für das Quartal 2/2002.

Seinen gegen den Quartalsabrechnungsbescheid vom 23.10.2002 eingelegten Widerspruch begründete er sinngemäß dahingehend, dass die Arzneimittelbonusregelung rechtswidrig sei. Die Beklagte wies den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 22.04.2003 zurück; der angefochtene Bescheid stehe in Einklang mit den für die Abrechnung geltenden Regeln.