Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 31.5.2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Umstritten ist zwischen den Beteiligten noch, ob die Klägerin in der Zeit vom 1.1.2005 bis zum 31.12.2007 als Selbstständige der Versicherungspflicht bei der Beklagten unterlag.
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