Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.12.2010 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
Streitig ist die Höhe eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld - ALG - für den Zeitraum vom 01.02.bis 31.07.2006.
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