Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.08.2006 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Rahmen einer sachlich-rechnerischen Berichtigung über die Frage, ob der Kläger Anspruch auf Vergütung für in den Quartalen III/01 und IV/01 erbrachte Ultraschalluntersuchungen sowie Leistungen der nuklearmedizinischen Invivodiagnostik hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|