Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 07.11.2008 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Der Streitwert wird auf 487.484,82 Euro festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wehrt sich dagegen, dass die Beklagte - als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Fleischerei-Berufsgenossenschaft - ihn als Haftungsschuldner für Beträge der ungarischen Firma Q I Kft. (Fa. Q) in Höhe von insgesamt 487.484,82 EUR in Anspruch nimmt.
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