Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 04. Mai 2009 wird zurückgewiesen.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|