LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 03.03.2010
L 12 AS 40/08
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 11.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 25 AS 288/07

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 03.03.2010 (L 12 AS 40/08) - DRsp Nr. 2010/6945

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.03.2010 - Aktenzeichen L 12 AS 40/08

DRsp Nr. 2010/6945

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.07.2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - SGB - II für die Zeit ab Juni 2007 zu Recht mit der Begründung versagt hat, die Klägerin müsse zunächst Vermögen aus einem Lebensversicherungsvertrag verwerten.

Die 1960 geborene Klägerin war im streitigen Zeitraum allein erziehende Mutter. Sie verfügte über einen mit der CosmosDirekt abgeschlossenen Kapital-Lebensversicherungsvertrag, dessen Rückkaufswert am 31.05.2007 insgesamt 22.022,87 EUR aufwies, wobei Beiträge in Höhe von 20.722,85 EUR eingezahlt worden waren. Eine Vereinbarung über eine Unverwertbarkeit der Versicherung vor Eintritt in das Rentenalter war im streitigen Zeitraum nicht geschlossen worden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) hatte mitgeteilt, bei einer Beitragsentrichtung bis zur Regelaltersrente nach dem Durchschnitt der letzten 5 Kalenderjahre stünde der Klägerin ein Rentenanspruch in Höhe von 455,89 EUR zu.