LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 01.07.2010
L 11 KA 68/07
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 17.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 KA 19/06

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 01.07.2010 (L 11 KA 68/07) - DRsp Nr. 2010/19776

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.07.2010 - Aktenzeichen L 11 KA 68/07

DRsp Nr. 2010/19776

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.10.2007 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der 1944 geborene Kläger wendet sich gegen die Entziehung der Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung.

1978 erhielt er nach dem Studium der Zahnmedizin, verschiedenen Assistententätigkeiten und der zahnärztlichen Vorbereitungszeit die Anerkennung als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Noch im gleichen Jahr gründete er eine eigene kieferorthopädische Privatpraxis in T. Mit Wirkung zum April 1986 wurde er zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung für den Bereich Kieferorthopädie mit Vertragszahnarztsitz in I ermächtigt und an der kieferorthopädischen Versorgung der Ersatzkassen beteiligt.