LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 30.04.2013
L 7 AS 521/13 B ER
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 21.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 15 AS 5100/12

LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 30.04.2013 (L 7 AS 521/13 B ER) - DRsp Nr. 2013/13941

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2013 - Aktenzeichen L 7 AS 521/13 B ER - Aktenzeichen L 7 AS 580/13 B

DRsp Nr. 2013/13941

Tenor

Auf die Beschwerden des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 21.02.2013 geändert. Die aufschiebende Wirkung der vor dem Sozialgericht Köln anhängigen Klage S 15 AS 74/13 wird angeordnet. Die Aufhebung der Vollziehung des Sanktionsbescheides vom 20.11.2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27.12.2012 wird angeordnet. Dem Antragsteller wird für das Verfahren S 15 AS 5100/12 ER Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin T aus N beigeordnet. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Instanzen.

Gründe

Die Beschwerden des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Köln vom 21.02.2013 sind zulässig und begründet.