Die Beschwerden der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.12.2012 werden zurückgewiesen. Dieser Beschluss ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Beschwerden sind unbegründet. Das Sozialgericht (
Nach dem Regelungskontext in §
Hier ist der Streitwert gemäß der Auffangregelung in §
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