Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 26.10.2010 - S
Der Kläger erstrebt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, in dem die Verpflichtung der Beklagten zur Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens (§ 63 des Sozialgesetzbuches Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - SGB X -) abgelehnt worden ist.
Mit Bescheid vom 15.07.2009 senkte die Beklagte die Leistungen des Klägers nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) - für den Zeitraum vom 01.08.2009 bis 31.10.2009 um 30% ab.
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