Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.02.2013 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt X aus X beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die zulässige Beschwerde des Klägers ist begründet. Das Sozialgericht (
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