Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 11.10.2013 geändert. Das Gesuch des Klägers auf Ablehnung des Sachverständigen Dr. H wegen Besorgnis der Befangenheit ist begründet.
I.
Der Kläger begehrt in der Hauptsache Rente wegen Erwerbsminderung. Zur Begründung trägt er vor allem vor, er leide unter einer massiven Schädigung der Hals- und Lendenwirbelsäule, welche mit einer ausgeprägten Schmerzsymptomatik und Bewegungseinschränkungen einhergehe und irreversibel sei.
Das Sozialgericht (
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