Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 7) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.08.2012 werden zurückgewiesen. Der Antragsgegner und die Beigeladene zu 7) tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.
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