Die Urteilsausfertigungen des Urteils vom 22.05.2012 werden berichtigt und das Urteil hinsichtlich Tatbestand, Entscheidungsgründen und Rechtsmittelbelehrung wie folgt gefasst (Text kursiv):
Die Beteiligten streiten in einem Verfahren nach dem
Der 1952 geborene Kläger wurde im Jahre 1997 im Justizkrankenhaus G mit einer Flasche am Kopf verletzt. Mit Bescheid vom 13.07.2001 hat das Versorgungsamt X dem Kläger als Schädigungsfolgen nach dem
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