LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 24.02.2012
L 6 AS 1356/11 NZB
Vorinstanzen:
SG Detmold, vom 18.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 18 AS 248/09

LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 24.02.2012 (L 6 AS 1356/11 NZB) - DRsp Nr. 2012/7897

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2012 - Aktenzeichen L 6 AS 1356/11 NZB

DRsp Nr. 2012/7897

Tenor

Die Beschwerde der Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 18.05.2011 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeerfahren wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Gründe