Die Beschwerde der Antragsteller vom 02.08.2010 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 26.07.2010 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Sascha Kellmann aus Köln wird abgelehnt. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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