Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 12.12.2014 aufgehoben. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Die Antragsgegnerin wehrt sich gegen die Streitwertfestsetzung im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz.
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