Das Gesuch der Antragstellerin auf Ablehnung von Richter am Sozialgericht ... wegen Besorgnis der Befangenheit wird zurückgewiesen.
I.
In der Hauptsache wendet sich die Antragstellerin dagegen, dass ihrer am 04.07.2007 verstorbenen Mutter Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Pflegestufe III) bewilligt worden sind, dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass die ihrer Mutter von der Beigeladenen erbrachten Pflegeleistungen wegen Pflegemissständen nicht dem erhaltenen Pflegegeld entsprochen haben.
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