Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 01.10.2009 wird zurückgewiesen.
I. Die 1961 in München geborene Klägerin beansprucht im Klageverfahren als Geschädigte des von dem Stolberger Pharmaunternehmen Grünenthal GmbH entwickelt und in Vertrieb gebrachten Schlaf- und Beruhigungsmittel "Contergan" Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetzt (
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