Auf die Beschwerde des Bevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 18.04.2011 abgeändert und der Streitwert für den Rechtsstreit
I.
Im Klageverfahren
Mit Beschluss vom 18.04.2011 hat das Sozialgericht den Streitwert auf 1 Mio. EUR fest gesetzt und dafür - ausgehend von den Bruttoeinnahmen der Hochschulambulanz für das Jahr 2010 i.H.v. (4 x 13.125 x 92,84 EUR =) 4.874.100,00 EUR - "für den streitgegenständlichen Zeitraum" einen Ertrag von rund 2 Mio. EUR abzüglich Kosten von pauschal 50 % zugrunde gelegt.
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