Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin in dem vor dem Sozialgericht (
Die Antragstellerin ist seit 01.10.1993 in L als Vertragszahnärztin tätig. Über ihr Vermögen wurde am 01.09.2009 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Amtsgericht xxx). Der Insolvenzverwalter hat den Betrieb der Zahnarztpraxis mit Wirkung zum 01.08.2010 gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO) aus der Insolvenzmasse freigegeben.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|