LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 14.03.2016
L 2 AS 225/16 B ER
Fundstellen:
ZAR 2016, 36
Vorinstanzen:
SG Aachen, vom 18.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 24 AS 1149/15

LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 14.03.2016 (L 2 AS 225/16 B ER) - DRsp Nr. 2016/5642

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.03.2016 - Aktenzeichen L 2 AS 225/16 B ER

DRsp Nr. 2016/5642

Tenor

Auf die Beschwerde des Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 18.01.2016 geändert. Anstelle des Beigeladenen wird der Antragsgegner verpflichtet, dem Antragsteller die vom Sozialgericht in der angefochtenen Entscheidung zuerkannten Leistungen zu erbringen. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren.

Gründe

Die zulässige Beschwerde des Beigeladenen ist begründet. Das Sozialgericht hat zu Unrecht den Beigeladenen anstelle des Antragsgegners zur Erbringung von Leistungen zum Lebensunterhalt an den Antragsteller in Form von Regelleistungen verpflichtet.