Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
2.Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.11.2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
1. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|