Die Beschwerden des Antragstellers und des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.10.2010 werden zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens L 11 KA 121/10 B ER.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens L 11 KA 16/11 B ER.
Der Streitwert für die Verfahren L 11 KA 121/10 B ER und L 11 KA 16/11 B ER wird auf jeweils 5.000,00 EUR festgesetzt.
I. Streitig ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der vor dem Sozialgericht (
Der Antragsteller ist als Arzt für Orthopädie in C zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Durch Beschluss des Amtsgerichts C vom 01.02.2007 - 000 - wurde über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet. Als Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt X.
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