Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 24. September 2007 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20.717,06 EUR festgesetzt.
I. Der Antragsteller (ASt.) begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides der Antragsgegnerin (AG'in) vom 15.03.2007.
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