Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 25.01.2012 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Kosten haben die Beteiligten einander auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Die Antragstellerin streitet im gerichtlichen Eilverfahren um höhere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|