Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.06.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten im Hauptsacheverfahren über die Höhe der den Klägern zu erstattenden Kosten für die Rechtsverfolgung in einem isolierten Vorverfahren.
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