Die Beschwerde des Bevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 10.08.2009 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Streitig ist die Höhe der im Rahmen von Prozesskostenhilfe aus der Landeskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütung nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) für ein Klageverfahren.
Mit ihrer am 18.08.2006 beim Sozialgericht (
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