Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 25.02.2010 geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 05.10.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.11.2009 wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I. Am 03.03.2008 erlitt der 1949 geborene Antragsteller einen Medulla oblongata Infarkt. Beim Antragsteller ist eine Magensonde gelegt. Er bezog Krankengeld.
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