Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 18.06.2013 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren S
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Bewilligung von Leistungen für einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung.
Der am 00.00.1988 geborene Kläger ist nach Amputation beider Füße sowie des linken Armes zu 100 % schwerbehindert und erhielt ab dem 01.03.2011 Pflegegeld der Pflegestufe I. Zum 01.03.2011 mietete er zwecks Fortsetzung seines nach dem
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