Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 02.09.2010 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Beschwerde der Kläger ist zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet. Das Sozialgericht (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|