Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 30.11.2009 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 2), 4) und 5) für das Beschwerdeverfahren.
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts (
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