Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 10.12.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Der 1980 geborene Antragsteller ist griechischer Staatsangehöriger. Er reiste am 07.08.2012 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Nach der Anmeldebestätigung vom 28.08.2012 wohnt der Kläger bei Frau B.
Das Sozialgericht (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|