Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 13.06.2013 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Rechtsstreits im Beschwerdeverfahren. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen von der Antragsgegnerin mit Diabetologischen Schwerpunktpraxen (DSP) im Bezirk Westfalen-Lippe geschlossene Vereinbarungen über die Direktlieferung von Blutzuckermesssystemen (Blutzuckermessgeräte und Teststreifen).
1. 2. 3. a) b) 4.
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