Der Klägerin wird auf ihre Beschwerde für das Klageverfahren ab Antragstellung ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T, H, bewilligt.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I. Streitig ist, ob der Klägerin Prozesskostenhilfe (PKH) für das von ihr geführte Klageverfahren um die Erstattung des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung zu bewilligen ist.
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