LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 17.04.2013
L 2 R 236/12
Vorinstanzen:
SG Lüneburg, - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 555/10

LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 17.04.2013 (L 2 R 236/12) - DRsp Nr. 2013/18395

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.04.2013 - Aktenzeichen L 2 R 236/12

DRsp Nr. 2013/18395

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung anstelle der ihm bereits gewährten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.