LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 17.04.2013
L 15 AS 115/11
Fundstellen:
NZS 2013, 673
Vorinstanzen:
SG Osnabrück, vom 15.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 892/09

LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 17.04.2013 (L 15 AS 115/11) - DRsp Nr. 2013/16080

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.04.2013 - Aktenzeichen L 15 AS 115/11

DRsp Nr. 2013/16080

Das Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 15. Februar 2011 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, in welcher Höhe die Leistungsansprüche der Kläger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II - für den Monat April 2009 endgültig festzusetzen sind. Streitig ist dabei insbesondere die Anrechnung einer irrtümlichen Doppelzahlung der Arbeitgeberin als Einkommen.