Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen
Der am 29. Januar 1947 geborene Kläger wendet sich gegen die Neuberechnung der ihm seit August 2007 gewährten Altersrente.
Der Kläger bezog vom 1. August 1996 bis zum 30. Juni 1998 eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Der Rentenberechnung lagen 53,1427 Entgeltpunkte zugrunde (vgl. Anlage 6 des Bescheides vom 19. März 1997). In der Folgezeit war der Kläger erneut erwerbstätig.
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