Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 31. März 2005 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) Nr 1317 der Anlage zur BKV (Polyneuropathie oder Encephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische) und die Gewährung von Rente.
Der 1939 geborene Kläger arbeitete von April 1963 bis Oktober 1987 in der Lackiererei bei F. in G ...
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