SG Aurich, vom 10.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 17 BL 1/07
LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 19.12.2007 (L 5 B 1/07 BL) - DRsp Nr. 2008/8960
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.12.2007 - Aktenzeichen L 5 B 1/07 BL
DRsp Nr. 2008/8960
(Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren bei offenen Erfolgsaussichten sowie schwierigen Rechtsfragen1. Bei offenen Erfolgsaussichten sowie bei schwierigen Rechtsfragen ist eine Quotelung der Kosten zu je 1/2 geboten.2. Bei der nach billigem Ermessen vorzunehmenden Kostenentscheidung ist aus prozessökonomischen Gründen nur eine überschlägige Überprüfung des Streitstoffs vorzunehmen; schwierige Rechtsfragen sind nicht mehr zu klären. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]