Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 31. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin für die Beigeladene zu 2. eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat.
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