LSG Hessen - Urteil vom 24.10.2011
L 6 EG 16/08
Vorinstanzen:
SG Gießen, vom 23.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 EG 21/07

LSG Hessen - Urteil vom 24.10.2011 (L 6 EG 16/08) - DRsp Nr. 2012/8561

LSG Hessen, Urteil vom 24.10.2011 - Aktenzeichen L 6 EG 16/08

DRsp Nr. 2012/8561

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 23. September 2008 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Zahlung von Elterngeld für den 13. und 14. Lebensmonat des Kindes nach den Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) streitig. Streitig ist dabei insbesondere die Begrenzung des Bezugs von Elterngeld auf höchstens 12 Monate für ein Elternteil. Weiter streiten die Beteiligten über die Höhe des der Klägerin zu gewährenden Elterngeldes.