LSG Hessen - Urteil vom 23.10.2012
L 3 U 199/11
Fundstellen:
ArbRB 2013, 48

LSG Hessen - Urteil vom 23.10.2012 (L 3 U 199/11) - DRsp Nr. 2013/496

LSG Hessen, Urteil vom 23.10.2012 - Aktenzeichen L 3 U 199/11

DRsp Nr. 2013/496

I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts X-Stadt vom 5. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Entschädigung von psychischen Erkrankungen infolge Mobbings am Arbeitsplatz als Arbeitsunfallfolgen oder Folgen einer Berufskrankheit.