Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 18. März 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Mammareduktionsplastik (Brustverkleinerungsoperation) und einer Bauchdeckenplastik (operative Straffung der Bauchdecke).
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