Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 18. Dezember 2009 wird der Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 10. Dezember 2009 aufgehoben.
Die Staatskasse hat dem Beschwerdeführer die ihm im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I. Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit des gegen den Beschwerdeführer (Bf.) ergangenen Ordnungsgeldbeschlusses.
Aufgrund des am 12. August 2009 eingegangenen Vernehmungsersuchens des Versorgungsamtes Wiesbaden hat das Sozialgericht Frankfurt am Main (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|